Rav Uri Scherki
Zum Gebet - Bringe unsere Richter wieder
Übersetzung: Rafael Plaut
Von der Webseite Kimizion.org
Dieser Segensspruch stellt ein besonderes Gebet dar, in dem wir von G~tt erbitten, unsere ursprüngliche Gerichtsbarkeit wie in frühen Zeiten zu erneuern, wie sie seit den Tagen unseres Lehrers Moscheh bestand, und die uns im Laufe der Zeiten abhanden kam. Dies kommt einer Bitte um die Wiedereinsetzung des Sanhedrins gleich, der Erneuerung der zentralen Autorität, auf der die Göttlichkeit ruht und die für alle Gesetzesfragen und Anleitung in allen spirituellen Dingen im ganzen Volk Israel zuständig ist.
Dabei besteht natürlich keine Absicht, die Bedeutung der Dajanim [als Religionsrichter ausgebildete Rabbiner] aller Generationen herunterzuspielen, die diesen Segensspruch wie alle anderen Juden auch zu allen Zeiten beteten. Sie fühlten sich nicht gekränkt, daß man sagte: "Bringe unsere Richter wieder wie früher", weil unsere Absicht bei diesem Gebet nicht darin besteht, die Rechtschaffenheit und die Frömmigkeit unserer Dajanim in Zweifel zu ziehen, sondern um um die Wiederherstellung des früheren Standes des Rechtswesens in Israel zu beten - d.h., um die Wiedereinsetzung des Sanhedrins in der Quaderhalle des Tempels. Wir bitten um die volle Geltung aller jüdischen Gesetze wie früher. Ohne Sanhedrin und ohne dessen besondere Autorität können wir nicht in allen jüdischen Gesetzesfragen richten, und die rabbanitische Rechtsprechung erstreckt sich nur auf einen winzigen Teil der zahlreichen Bereiche der Halacha: das Ehewesen und Teile der Regelungen von Eigentumsverhältnissen, doch werden die Gesetze der Tora z.B. nicht zur Regelung von Staatsangelegenheiten herangezogen, nicht zu gesellschaftlichen Fragen und nicht im Bereich der Kultur. Darum beten wir "Bringe unsere Richter wieder wie früher".
Dieser Segenspruch baut auf den vorangegangenen auf, "Stoße in das große Schofar zu unserer Befreiung", denn das jüdische Rechtswesen kann nicht eher zu seiner früheren Vollständigkeit zurückkehren, bis daß sich das Volk Israel in einem unabhängigen rechtsstaatlichen Rahmen befindet. Denn sogar wenn das jüdische Volk rechtliche Autonomie von den Völkern der Welt zugesprochen bekäme, wäre dieses Rechtswesen auf ein Fundament ihm wesensfremder Werte und Gesetze gebaut. Erst nach der Erfüllung unserer Bitte um die Rückkehr eigenstaatlicher Unabhängigkeit können wir die Wiedereinsetzung des früheren Rechtswesens erhoffen.
Der "Chafez Chajim" machte darauf aufmerksam, daß die Buchstabenfolge im Worte "Mischkan" (das Wüstenheiligtum) den Ablauf der Erlösung symbolisiert: Melech - König, Schofet - Richter, Kohen - Priester, und Nawi - Prophet. Auf diesen Eckpfeilern ruht eine gesunde israelitische Gesellschaft. Zuerst benötigen wir das "Königtum" - die Rückkehr zur Unabhängigkeit, damit wir dann das "sch" von Mischkan verwirklichen können, die Einsetzung von Richtern. Erst danach kehre dann der Dienst im Tempel wieder, die Priester - und die Prophetie. Dann wird G~tt wieder seine Heiligkeit auf uns ruhen lassen, in Vervollständigung des Mischkan.
Weiter bitten wir in diesem Segensspruch: "Regiere über uns du, Ewiger, allein", und nicht unter Zuhilfenahme von trennenden Zwischenstufen, denn jede Institution des Regierungs- bzw. des Rechtswesens bedeutet trotz ihrer Nützlichkeit letztendlich eine Trennwand zwischen den Geschöpfen und ihrem Schöpfer. Wir wünschen uns gerade ein Rechts- und Regierungswesen, das keine solche Trennwand darstellt, sondern eines, in dem offenbar wird, wie G~tt "in der Richtergemeinde steht", wie er "mitten unter Richtern richtet" (Psalm 82,1). Das wird durch die Vereinigung der Prinzipien erreicht. Das moralische Ideal der Vereinigung der Prinzipien ist eine Besonderheit des jüdischen Rechtswesens, was in unserem Segensspruch in den Begriffen "Gerechtigkeit und Recht" zum Ausdruck kommt. Normalerweise sind die Einrichtungen des Gerichtswesens nur in der Lage, einen der beiden Werte zu verwirklichen, entweder Gerechtigkeit, was mit einem gewissen Nachgeben verbunden ist, oder Recht, d.h. Wahrheit. Auf jeden Fall wird einer der Werte gemindert.
Demgegenüber besteht das moralische Ideal des jüdischen Volkes in einem Rechtswesen, in dem sowohl die Gerechtigkeit als auch das Recht zum Ausdruck kommen, und das ist das Zeichen für die Gegenwärtigkeit des Herrn der Welt in diesem Rechtswesen, das sich in Kürze durch unseren Beitrag und mit G~ttes Hilfe erneuern möge.